Arzt-/ Medizin-
                 strafrecht

Arzt- und Medizinstrafrecht 

Der Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts hat in der Hauptsache den Vorwurf des Abrechnungsbetruges oder eines ärztlichen Behandlungsfehlers zum Gegenstand. 

Öffentlich-rechtlich organisierte Krankenhäuser sind dagegen immer häufiger dem Vorwurf der Vorteilsannahme durch Pharmaunternehmen oder Medizinproduktherstellern ausgesetzt.

Im Medizin- und Arzthaftungsrecht ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christopher Braun als erfolgreicher Absolvent des Fachanwaltslehrganges für Medizinrecht besonders spezialisiert und ist insoweit doppelt qualifiziert. Er vertritt Ärzte, Zahnärzte und sonstige Angehörige der medizinischen Heilberufe, ebenso wie Versicherungen, Krankenhäuser und Apotheken. Auch zählen mit medizinrechtlichen Fragestellungen konfrontierte Privatpersonen zu seinen Mandanten.

Share by: