Ihr Strafverteidiger




Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christopher Braun aus Hamburg ist nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts und Wirtschaftsstrafrechts tätig und daher hoch spezialisiert. Er vertritt als Fachanwalt für Strafrecht Einzelpersonen im Rahmen der klassischen Strafverteidigung und auch Unternehmen in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance. Er ist auch als Pflichtverteidiger für seine Mandanten tätig.
Die Spezialisierung auf das Strafrecht zeichnete sich bereits während des Studiums ab. Als Schwerpunkt wählte er das „Internationale Strafrecht“. 
Nach dem Studium arbeitete Rechtsanwalt Braun zunächst bei einem internationalen Pharmakonzern u.a. in der Complianceabteilung.
Das sich an das Studium anschließende Referendariat absolvierte Rechtsanwalt Braun in Schleswig Holstein und begann hier bei der Staatsanwaltschaft Lübeck. Hier lernte er die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft genau kennen, was er heute gezielt für seine Mandanten einzusetzen weiß. 
Es folgte eine Station beim Landgericht Lübeck bei der Kammer für Medizinsachen. Hier kam Herrn Braun zugute, dass er bereits während des Studiums den Fachanwaltslehrgang Medizinrecht erfolgreich abgeschlossen hatte.
Die Anwaltsstation leistete Rechtsanwalt Braun bei einem renommierten Hamburger Fachanwalt für Strafrecht ab, welcher in einer der größten Strafverteidiger-Bürogemeinschaften Hamburgs sitzt. Hier lernte Rechtsanwalt Braun die Tätigkeit der Strafverteidigung „von der Pike auf“ und begleitete bereits mehrere große Strafverfahren. 

Rechtsanwalt Braun stellt höchste Ansprüche an die Qualität seiner Arbeit als Anwalt. Schließlich geht es im Strafrecht meist um nicht weniger als die Freiheit und den Leumund des Beschuldigten. Vor diesem Hintergrund ist eine derartige Spezialisierung Grundvoraussetzung, um als Strafrechtler für den Mandanten das Bestmögliche zu erreichen. Rechtsanwalt Braun stellt sich als Strafverteidiger vor seine Mandanten und tritt Strafverfolgungsbehörden unerschrocken und kämpferisch entgegen, hat aber gleichzeitig das nötige Fingerspitzengefühl, um auch diplomatisch vorzugehen, sollte die Situation dies verlangen. So kann z.B. die Einstellung eines Verfahrens bewirkt werden und der Mandant gerät nicht in die Situation, eine meist öffentliche und darüber hinaus kräftezehrende Hauptverhandlung über sich ergehen zu lassen. 

Aufgrund nachgewiesener vertiefter Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts verlieh die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg Herrn Braun die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“.

Rechtsanwalt Braun vertritt Sie in allen Stadien des Strafverfahrens und ist für Sie bundesweit tätig.


Mitgliedschaften
  • Hanseatische Rechtsanwaltskammer
  • Arbeitsgemeinschaft der Hamburger Strafverteidiger



"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten" 
(Prof. Dr. Hans Dahs - Handbuch des Strafverteidigers)

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