Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist in den §§ 174 ff. StPO geregelt. Bei dem Vorwurf, etwa eine Vergewaltigung begangen zu haben, sind die Existenz und das Ansehen in extremem Ausmaß gefährdet. Hierbei handelt es sich um eine hoch sensible Materie und eine Strafverteidigung in diesem Bereich erfordert Einsatz und Diskretion. Häufig fehlt es hier an handfesten Beweisen und es liegt eine „Aussage gegen Aussage“-Situation vor, so dass es immens auf das juristische Können, die Beharrlichkeit sowie das Durchsetzungsvermögen des Strafverteidigers ankommt.
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