Umweltstrafrecht

Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht ist in den §§ 324 ff. StGB geregelt. Es handelt sich hierbei um ein strafrechtliches Gebiet, welches aufgrund seiner Bandbreite auch solide Kenntnisse, etwa aus den Bereichen des Wasser,- Boden-, Luft-, Naturschutz-, Immissions- und Strahlenrechts erfordert. 
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