Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde

 Die Verfassungsbeschwerde ist das letzte Mittel, um ein Urteil anzugreifen. Sie ist kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne. Mit der Verfassungsbeschwerde können allerdings Verletzungen von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten gerügt werden. Strafrechtlich relevant ist das verfassungsgemäße Zustandekommen von letztinstanzlichen Urteilen oder Beschlüssen. Sollte hier etwa gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verstoßen worden sein, kann dies im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden. 
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