Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht geht es um strafrechtliche Vorwürfe, welchen einen Bezug zu wirtschaftlichen Sachverhalten aufweisen. Hier geht es häufig um Vorwürfe des Betruges (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechung (§ 334 StGB) und Vorteilsgewährung (§ 333 StGB). Viele Tatbestände finden sich aber auch in den Nebengesetzen, wie die Insolvenzverschleppung (§ 84 GmbH-Gesetz, § 401 Aktiengesetz) oder dem unzulässigen Inverkehrbringen von Arzneimitteln (§ 95 Arzneimittelgesetz).
Hier werden sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen häufig Ziel der Ermittlungen und es ist entscheidend, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der neben den strafrechtlichen Fähigkeiten auch wirtschaftsrechtliche Kenntnisse vorweist.  

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